Image 1

Alle Bilanzbeilagen entsprechen den Richtlinien des Verbandes und können automatisch in der Bauträgersoftware verbucht werden:

  • Entwicklung des Anlagevermögens (bauliche Objekte)
  • Entwicklung der Bewertungsreserven auf Grund von Entschuldungen (Mehr-/Mindertilgung)
  • Auflösung von Rücklagen
  • Forderungsspiegel
  • Verbindlichkeitenspiegel
  • Entwicklung der Grundkosten und Flächen
  • Entwicklung der Grund- und Baukosten

Software Image 2

Zinsen- und Zuschussabgrenzung

Automatische Verbuchung im Bilanzjahr und Auflösung im Folgejahr)

Entwicklung der Annuitätenvorsorge

Automatische Verbuchung der Zuweisung oder Auflösung der Vorsorge bzw. Vorlage in der Software für Hausverwaltung möglich